Anmeldung Kindergarten

Anmeldung - Kindergarten
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Anmeldende Person


Angaben zum Kind


Gesundheitliche Angaben zum Kind

Die Anforderungen gemäß §20 Abs. 9 IfSG zum Masernschutz sind erfüllt.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr, die in Kindertagseinrichtungen (Gemeinschaftseinrichtungen nach §33 IfSG) ab 1. März 2020 neu aufgenommen werden, einen ausreichenden Masern-Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern vorweisen müssen. Sollte der Nachweis nicht vorliegen, dürfen wir Ihr Kind nicht betreuen, auch wenn es einen unterschriebenen Betreuungsvertrag gibt. Bitte teilen sie und mit ob das Kind gegen Masern geimpft / imunisiert wurde.